Was ist eigentlich eine Zahnzusatzversicherung? Eine Zahnzusatzversicherung kann Bestandteil der sogenannten Krankenzusatzversicherung sein. Sie ist eine Ergänzung zur normalen gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt im Bedarfsfall die Kosten einer Zahnbehandlung oder eines Zahnersatzes des Patienten. Hätte dieser keine Zahnzusatzversicherung müsste er für die Kosten selbst aufkommen und das ist bei geringen Einkommen nicht immer einfach.
Die Zahnzusatzversicherung deckt Bereiche ab die nach Behandlung für gesetzlich Versicherte je nach Aufwand richtig teuer werden können. Aber auch die gesetzlichen Krankenkassen bieten Zahnzusatzversicherungen für ihre Mitglieder an. Dafür arbeiten sie mit den privaten Versicherungen zusammen.
Es gibt die Zahnzusatzversicherungen in einer Vielzahl von verschiedenen Varianten, die sich durch spezielle Leistungsbereiche individualisieren lassen.
Zu den zu versichernden Risikobereichen gehören aber nicht nur der Zahnersatz.
Hierzu zählen auch die Risikobereiche wie Kiefernorthopädie und Implantologie die versichert werden können. Aber auch kosmetische beziehungsweise ästhetische Zahnbehandlungen, sowie prophylaktische zahnärztliche Behandlungen, die dem Zahnerhalt dienen sollen, welche aber nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, können über eine Zahnzusatzversicherung mit versichert werden. Hierzu zählt beispielsweise auch die professionelle Zahnreinigung.
Wie schaut es denn nun tatsächlich mit der Kostenübernahme aus? Tritt der Leistungsfall ein, so übernimmt die Zahnzusatzversicherung den Eigenanteil des Versicherten entweder den kompletten Betrag oder einen bestimmten Prozentsatz, hierbei wird sich je nach Versicherungsgesellschaft an der Rechnungshöhe orientiert.
Natürlich gibt es die sogenannten Zahntarife. Dies entspricht einem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen. Dieser Zuschuss kann je nach kann je nach Zusatzversicherung und deren Leistungsstaffelung verdoppelt werden.
Bei den großen Versicherungsgesellschaften ist es meistens so, das dort gleich mehrere Zahntarife zur Kombination angeboten werden. Dies kann individuell auf den Versicherten abgestimmt werden.
Wer sollte nun eigentlich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, für wen ist es sinnvoll?
Sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung für jeden. Sie sind für Menschen in jedem Alter interessant. Schließlich ist es nicht nur eine Altersvorsorge. Wie wir alle wissen, benötigt fast jeder mit der Zeit seiner Lebensjahre einen Zahnersatz. Somit kann auch hier schon jeder Versicherter von einer Zahnzusatzversicherung profitieren, da selbst die Standardleistungen bei einer Zahnersatzbehandlung mit 50 Prozent Eigenanteil berechnet werden. Und wer kann sich das heut zutage noch leisten? Jetzt kommt dann natürlich der Wunsch nicht den Standard haben zu wollen. Der Standard wäre beim Zahnersatz eine Klammerbrücke. Der Wunsch eines Implantates ist groß, wie auch der Eigenanteil. Der Zuschuss der Krankenkasse bleibt gegenüber der Standardvariante gleich, jedoch erhöht sich der Eigenanteil drastisch. Gerade, auch wenn es um das Thema Zahnerhalt geht, sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Denn dass Zahnerhalt wichtig ist, muss man wohl nicht diskutieren.
Worauf achten
Was natürlich wissenswert ist, das man die Zahnzusatzversicherung rechtzeitig abschließt, den bei dieser Versicherung spielt das Eintrittsalter bei der Beitragshöhe einen entscheidende Rolle. Je älter man ist, das heißt umso später man diese Versicherung abschließt, desto höher ist der Beitrag trotz gleicher Leistungen im jüngeren Alter. Meist gibt es auch bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherungen eine bestimmte Wartezeit, das ist natürlich auch ganz verständlich ist, da keine Versicherung bei bereits laufenden Zahnbehandlungen zahlt. In dieser sogenannten Wartezeit besteht trotz allem die Versicherung schon, jedoch ist der Versicherte nicht oder nicht ganz in voller Höhe Leistungsberechtigt. Das kommt ganz auf die Versicherung und deren Versicherungsbedingungen an. Meist liegen die Fristen bei sechs acht oder gar Zwölf Monaten, in der Zeit soll Gewährleistet sein, das die Versicherungsbeiträge gezahlt werden.
Kann ich meine Beträge selbst gestalten? Auch das ist möglich. Je nach Bedürfnis kann der Versicherungsnehmer mit einer niedrigen Versicherungssumme beziehungsweise mit einer Leistungsgrenze einsteigen. Dies macht am meisten Sinn wenn der Zahnstatus einwandfrei ist, die Zähne gesund sind und in naher Zukunft keine zahnärztliche Behandlung von Nöten ist. Sollte natürliche in Zukunft eine zahnärztliche Behandlung mit großer Sanierung oder gar einem Zahnersatz geplant sein, dann sollten man sich mit der Versicherungsgesellschaft zusammen setzen und den Vertrag so gestalten, dass man als Versicherungsnehmer freie Wahl bei der Versorgung hat und der Eigenanteil mindestens mit 70 Prozent von der Versicherung übernommen wird. Dabei ist es wichtig drauf zu achten, das der Versicherungsvertrag keine pauschalisierten Obergrenzen festlegt. Pauschale Obergrenzen können sein: Die Versicherung übernimmt im Leistungsfall 75 Prozent des Eigenanteils, jedoch eine Höchstsumme von 550 Euro der erbrachten Leistung.
Was kommt preislich auf mich zu wenn ich mich für eine Zahnzusatzversicherung entscheide? Gibt es da preislich große Unterschiede?
Selbstverständlich gibt es auch bei einer Zahnzusatzversicherung günstiger Tarife. Das sind dann die sogenannten Einsteigermodelle. Hierfür zahlt man monatlich ungefähr 15 Euro. Sehr gute Zahnzusatzversicherungen gibt es für 40-50 €. Eine sinnvolle Investition sind Zahnzusatzversicherungen für Kinder. Diese liegen bei 15-25 Euro im Monat und schließen eine kieferorthopädische Behandlung wie zum Beispiel eine Zahnspange, (unabhängig davon ob eine lose oder feste Zahnspange benötigt wird) mit ein. Der monatliche Beitrag hängt selbstverständlich davon ab, welcher Anbieter gewählt wird, welche Leistungen tatsächlich Versicherungsvertrag enthalten sein sollen, wie lang die Laufzeit des Vertrages sein soll. Wichtig ist auch hier nochmal das Einstiegsalter, denn das Alter ist bei Eintritt auch entscheidend für den monatlichen Beitrag.
Wie auch bei anderen Krankenzusatzversicherung muss ein Gesundheitscheck durchgeführt werden. Somit ist es verständlich, das der Zahnstatus überprüft werden muss, denn dieser ist selbstverständlicher Weise die Grundlage für die Berechnung des persönlichen Risikos. Ohne diese Nachweise kann die Versicherung kaum einschätzen, welche Leistungen die zu versichernde Person in naher Zukunft benötigen könnte, oder der Versicherte die Leistungen überhaupt benötigt. Aus diesem Grund ist eine zahnärztliche Untersuchung vor dem Abschluss eines Vertrages eine grundsätzliche Voraussetzung, damit ein Vertrag für eine Zahnzusatzversicherung überhaupt zustande kommt. Sind jedoch bereits Erkrankungen im Mundraum beziehungsweise ein erkrankter Zahn oder aber auch Zahnlücken erkennbar, zahlt man eindeutig mehr als eine Person mit einem gesunden Gebiss.
Vor Jahren wurden bei den Tarifen zwischen Frauen und Männer sogar große Unterschiede gemacht. Frauen war es im Gegensatz zu Männer sehr wichtig ein makelloses Lächeln, bzw. Gebiss zu haben. Somit nahmen sie häufiger prophylaktische und kosmetische Behandlungen in Anspruch als Männer. Jedoch ist es seit 2012 Versicherungen nicht mehr erlaubt Unterschiede zu machen, hier gelten die Unisex Tarife.