Warum ist eine Familienversicherung heutzutage mehr als empfehlenswert?


Geld sparen mit der Familienversicherung! Das Thema Versicherungen löst bei den meisten Menschen oft Unmut aus: Über die eigene Unkenntnis in dem Bereich, über den unübersichtlichen Berg an Angeboten und über das Gefühl, dass einem sowieso nur etwas verkauft werden möchte. Es scheint schlichtweg niemanden zu geben, der sich gern mit dem Thema beschäftigt außer die Versicherer selbst. Oft bleibt am Ende sowieso nur der Eindruck, dass man zwar Beiträge bezahlt aber dafür nur wenige Leistungen erhält. Für Familien eignet sich daher die gesetzliche Familienversicherung bestens, da sich hier bares Geld sparen lässt!

Interessant ist diese Art der Versicherung deshalb, weil unter bestimmten Voraussetzungen Familienangehörige bei einem Versicherten, der in die gesetzliche Krankenkasse einbezahlt, beitragsfrei mitversichert werden können.

Doch nun stellt sich die Frage: Wer kann sich alles in der Familienversicherung mitversichern?

Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr mitversichert, darüberhinaus sogar bis zum 23. Lebensjahr, sofern sie noch nicht berufstätig sind. Befindet sich das Kind in der Schule, im Studium oder in der Berufsausbildung befindet erhöht sich die Grenze noch einmal bis zum 25. Lebensjahr. Dies gilt auch für Stiefkinder, Pflegekinder sofern diese und der Beitragszahler in häuslicher Gemeinschaft wohnen. Kinder, die von einer Behinderung betroffen sind und deshalb nicht für sich selbst sorgen können, bleiben ohne zeitliche Begrenzung familienversichert. Studierende Kinder dürfen einen Nebenjob ausüben, sofern dieser als kurzfristige Beschäftigung ausgeübt wird. Als kurzfristig gilt die Beschäftigung, wenn sie auf höchstens drei Monate oder 70 Tage pro Kalenderjahr begrenzt ist. Dann unterliegt man als Student auch keiner Einkommensgrenze. Die cosmos direkt Erfahrungen zeigen, dass das Thema bei den Privaten angekommen ist. So findet man sehr oft günstige Tarife für Partner und Kinder. Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung sollte man mit seinem Anbieter in Kontakt treten und das Thema offen ansprechen. Oft findet sich eine gute Lösung.

Ehepartner oder eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartner können auch mitversichert werden. Partner, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben sowie gleichgeschlechtliche Paare werden hierbei nicht berücksichtigt. Hier gilt, dass die zu versichernde Person nicht selbst versicherungspflichtig sein darf und nur geringe Einnahmen erzielen darf. Die Einkommensgrenze liegt hier bei 470 Euro im Monat. Bis zu zweimal im Jahr darf diese Grenze jedoch sogar überschritten werden. Außerdem sehr interessant gerade für Ehepartner mit kleinen Kindern ist, dass das Mutterschaftsgeld sowie auch das Elterngeld dabei nicht mit angerechnet wird.

Grundsätzlich gilt, dass das Familienmitglied in Deutschland wohnhaft sein muss. Vorsicht gilt auch bei Selbstständigen in hauptberuflicher Tätigkeit, hier ist eine Mitversicherung nicht möglich. Dies gilt auch für versicherungsfreie Berufe wie zum Beispiel ein Beamter.

Für privat versicherte Personen gelten folgende Regelungen

– Sind die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt, kann von der privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Zudem muss der privaten Krankenversicherung zeitnah – spätestens innerhalb zwei Monaten – eine Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Familienversicherung vorgelegt werden, aus welcher der Grund für den Wechsel hervorgeht.
– Kinder können nicht familienversichert werden, wenn ein Elternteil gesetzlich und das andere Elternteil privat versichert ist und außerdem folgende drei Merkmale zutreffen: Die Eltern sind Ehegatten oder Lebenspartner, das Einkommen des privat Versicherten liegt höher als das des gesetzlich Versicherten und das monatliche Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils beträgt regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sind die Eltern nicht verheiratet oder befinden sich in einer Lebenspartnerschaft, kann das Kind über den privat als auch über den gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert werden.